Werbung und Teleshopping
Werbung für Glücksspiel
Minderjährige müssen vor der Einwirkung audiovisueller kommerzieller Kommunikation zur Bewerbung von Glücksspielen wirksam geschützt werden. Werbung für öffentliches Glücksspiel darf sich dementsprechend nicht an Minderjährige richten.