Werbung und Teleshopping
Werbung für Alkohol
Werbung für alkoholische Getränke darf sich nicht an Kinder oder Jugendliche richten. Werbung darf sie nicht durch die Art der Darstellung besonders ansprechen oder zum Alkoholkonsum verleiten.
Kinder und Jugendliche dürfen nicht beim Alkoholgenuss dargestellt werden. Dabei darf nicht zwischen leichten Alkoholika und branntweinhaltigen Getränken differenziert werden.
Werbung darf auch nicht den Alkoholkonsum Erwachsener in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen zeigen.