Medien- und Informationsfreiheit
Gültigkeit
Ist der Inhalt zutreffend?
Ein weiteres Kriterium für das „berechtigte Interesse“ ist die Überprüfbarkeit, die z. B. anhand der verwendeten Quellenangaben sowie der Rolle von neutralen Expert:innen bewertet werden kann. Hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass das Privileg des „berechtigten Interesses“ grundsätzlich nur für wahrheitsgemäße Darstellungen gilt. Eine unwahre Darstellung kann nicht mehr der Berichterstattung dienen, muss deshalb aber nicht automatisch entwicklungsbeeinträchtigend bzw. menschenwürdeverletzend sein.