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Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien /

Gewalt – Formale Gestaltung

Gewalt

Formale Gestaltung

Neben dem Inhalt spielen die Art der Inszenierung, die dramaturgischen Verläufe sowie die formal-ästhetischen Gestaltungsmittel bei der Bewertung eines Angebots eine Rolle. So können z. B. inszenatorische Formen, dramaturgische Effekte und filmtechnische Gestaltungsmittel die Wirkungsmacht von Gewaltdarstellungen verstärken oder abschwächen. Hierzu können z. B. eine hohe Schnittfrequenz, Zeitlupen-, Detail- oder Nahaufnahmen, die akustische Unterlegung sowie die Farb- und Lichtgestaltung beitragen.

Gewalthandlungen und ihre Folgen können direkt, ausgespielt und detailfreudig gezeigt werden oder nur angedeutet in Szene gesetzt und der Phantasie und Assoziationsmacht der betrachtenden Person überantwortet werden. Sie können aber auch artifiziell überhöht oder verfremdet dargeboten werden.

Die Kameraperspektive kann Gewalthandlungen sowohl aus der Sicht des/der Täter:in als auch des Opfers (subjektive Kameraperspektive) oder aus einer distanzierten Position zeigen und über die Wahl der Perspektive z. B. suggestive oder eher distanzierende Wirkungen erzielen (siehe "Identifikationsanreize und lebensweltliche Orientierungsmuster" unter Angebotsspezifische Wirkungsfaktoren).