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Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien /

Sexualität – Inhaltliche Charakteristika

Sexualität

Inhaltliche Charakteristika

Aus welcher Perspektive wird Sexualität behandelt?

Sexuelle Darstellungen oder Themen können für Kinder und Jugendliche problematisch sein, wenn sie nicht ihrem Entwicklungsstand entsprechen und von ihnen nicht eingeordnet werden können. Dazu zählen Darstellungen, die aus der Erwachsenenperspektive erfolgen und einen sexuellen Erfahrungsfundus voraussetzen (z. B. aggressive Sexualakte, bizarre Sexualpraktiken, Verwendung von Hilfsmitteln, Gruppensex).

Werden Promiskuität oder Prostitution verharmlost oder idealisiert?

Von einer Verharmlosung oder Idealisierung ist vor allem dann auszugehen, wenn diese Inhalte in einseitig positiven Kontexten gezeigt oder propagiert werden.

Ist die dargestellte Sexualität mit Gewalt verknüpft?

Die Verknüpfung von Sexualthemen und Gewalt ist nicht nur dann problematisch, wenn Kinder und Jugendliche betroffen sind.

Unter Angebote, die sexuelle Gewalt an (zumeist scheinbar) minderjährigen Personen zum Thema haben und sich noch im Bereich der Beeinträchtigung/Gefährdung bewegen, fallen in Telemedien insbesondere so genannte Spanking-Angebote (z. B. gespielte Rohrstockzüchtigungen von Schülerinnen durch ihre Lehrer) sowie SexAngebote, die in ihren Rubriken „Teen“ oder „Lolitas“ jugendlich aussehende Darstellerinnen in sexuellen Aktivitäten mit zumeist mehreren männlichen Partnern und angedeuteten Gewaltansätzen aufweisen.

Ferner sind hier SM-Angebote zu benennen, die bizarre sexuelle Praktiken (z. B. Schilderungen der Umsetzung und Erwerbsmöglichkeiten von Hilfsmitteln für „Cutting“ oder „Atemreduktionen“) enthalten. Hier besteht die Gefahr, dass minderjährige Personen den oftmals gefährlichen Charakter dieser Praktiken nicht erkennen, die Grenzen des Machbaren ausloten wollen und sich in lebensbedrohliche Gefahren begeben können.

Wird der Tatbestand einer Vergewaltigung als ein vom Opfer letztlich gewollter und provozierter sowie gar als lustvoll empfundener Vorgang (Vergewaltigungsmythos) dargestellt?

Eine derartige Propagierung kann eine Verankerung von Vorurteilen und eine Abwertung des Opfers mit der möglichen Folge einer höheren Akzeptanz gegenüber einer solchen Straftat bewirken.

Darunter fallen Angebote, die eine andauernde sexuelle Verfügbarkeit von Frauen propagieren und bei denen für Heranwachsende nicht erkennbar ist, dass es sich hierbei um eine Art Rollenspiel handelt.

Welche Geschlechterrollen präsentiert ein Angebot?

Als problematisch sind Sexualdarstellungen anzusehen, in denen stereotype Geschlechterrollen vermittelt werden, die für Kinder und Jugendliche Vorbildcharakter haben könnten. Solche Geschlechterrollen liegen vor, wenn Frauen oder Männer in einer diskriminierenden, also einseitig dominanten oder unterwürfigen Sexualität dargestellt oder als willige Sexualpartner:innen ohne eigenen Charakter gezeigt werden.

Welche Sprache wird im Angebot verwendet?

Ein Angebot ist als problematisch anzusehen, wenn sexualisierte Sprache oder Vulgärsprache dominieren, wenn es sexistische Ausdrucksweisen enthält oder wenn außergewöhnliche Sexualpraktiken im Zusammenhang mit drastischen verbalen Anpreisungen propagiert werden.

Problematische Wirkungen können auch durch direkte Anrede der Nutzer:innen verstärkt werden, da solche Anrede das Gefühl der Zugehörigkeit zu den einschlägigen Interessensgruppen (z. B. in Chats, Newslettern oder Foren) suggeriert.

Enthält das Angebot in sonstiger Weise objekthafte Darstellungen von sexuellen Vorgängen ohne nachvollziehbaren Handlungskontext unterhalb der Schwelle zur Pornografie?

Hierunter können insbesondere bei Telemedien Darstellungen fallen, bei denen anreißerische sexuelle Handlungen dadurch vermeintlich „entschärft“ wurden, indem die – auch fokussierten – primären
Geschlechtsteile durch entsprechende technische Retuschierungen (Leuchtsterne, schwarze Buttons) oder auf andere Art (Verpixelung) so verändert wurden, dass der ursprünglich gegebene pornografische Charakter entfällt. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass diese Form der Bildbearbeitung nicht zwingend von dem Vorwurf eines Verbreitens von Pornografie freispricht. Vielmehr bedarf es stets einer Bewertung im Einzelfall. So kann eine Kombination von an sich nicht mehr pornografischem Bildmaterial mit anreißerischen Begleittexten gleichwohl zu einem weiterhin bestehenden pornografischen Gesamtcharakter der Darstellungen führen.