Eigenverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit
Weltanschauliche, religiöse und politische Extremismen
Die Darstellung politisch-weltanschaulicher Totalitarismen oder religiöser Fundamentalismen kann den genannten Erziehungszielen entgegenstehen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn solche Einstellungen offensiv und mit jugendaffinen Mitteln im Sinne von Gesellschaftsmodellen propagiert werden, die im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. In Abwägung zur Meinungs- und Informationsfreiheit sind solche Angebote oder Inhalte insbesondere dann als gefährdend oder beeinträchtigend zu betrachten, wenn
- das Gewaltmonopol des Staates negiert wird,
- rechtsstaatliche und demokratische Instrumentarien zur Durchsetzung gesellschaftlicher Interessen als untauglich bewertet werden und
- die religiöse Freiheit oder freie Religionsausübung in Frage gestellt werden.
Gerade im Bereich des politischen Extremismus kann sich eine Eignung zur Beeinträchtigung der Entwicklung zur Gemeinschaftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen aus der Ablehnung der freiheitlichdemokratischen Grundordnung und der ihr zugrunde liegenden Werte ergeben. Hierunter fallen z.B. Angebote, die
- die grundsätzliche Freiheit und Gleichheit jedes Individuums verneinen und stattdessen vom Prinzip der Volksgemeinschaft ausgehen, in der der/die Einzelne nichts und das Volk alles ist,
- in diskriminierender Weise Ausländer:innen für Missstände und Probleme verantwortlich machen,
- das grundgesetzlich festgelegte Mehrparteienprinzip bekämpfen und stattdessen ein Führerprinzip propagieren,
- offen Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele bejahen,
- sich an der Ideologie des Nationalsozialismus orientieren oder
- den Wert von Menschen aus deren Rasse oder Abstammung ableiten,
- der Demokratie als Staatsform der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich ablehnend gegenüberstehen und z.B. die Wiedereinführung des Deutschen Reiches fordern.