Vorwort zum Kriterien-Tool
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat die Aufsicht über den privaten Rundfunk und die Telemedien. Wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der KJM ist, problematische Rundfunk- und Telemedienangebote hinsichtlich der Wirkungsrisiken auf Kinder und Jugendliche zu bewerten. Die vorliegenden Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien geben bei dieser Arbeit Hilfestellung.
Die Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien befassen sich mit den Wirkungsrisiken, die zu einer „Entwicklungsbeeinträchtigung“ oder „Jugendgefährdung“ führen können, sowie mit den medienrechtlichen Unzulässigkeitstatbeständen. Sie gehen ferner auf die notwendigerweise zu treffenden Abwägungen zwischen dem grundrechtlich verankerten Kinder- und Jugendschutz sowie dem Grundsatz der Achtung der Menschenwürde auf der einen und den ebenfalls grundrechtlich geschützten Freiheiten der nach § 3 JMStV legaldefinierten Anbieter und der Rezipient:innen auf der anderen Seite ein. Sie dienen somit als Werkzeug, Sachverhalte im Hinblick auf ihre mögliche Wirkung auf Kinder und Jugendliche zu analysieren und zu klassifizieren.
Bewertungseinheit in Telemedien